Gerhard Strejcek

Der unvollendete Staat

Adolf Julius Merkl und die Verfassung der Republik Deutschösterreich 1919/20

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Adolf Julius Merkl war als enger Mitarbeiter des Staatskanzlers Karl Renner ein „Insider“ des republikanisch-österreichischen Verfassungsrechts. Mit seiner 1919 im Druck erschienenen Habilitationsschrift „Die Verfassung der Republik Deutschösterreich“ setzte er dem jungen Staat ein rechtswissenschaftliches Denkmal, das bis heute Beachtung findet. Merkl wollte seine Studie als „kritisch-systematischen Grundriss“ einer republikanischen Verfassung verstanden wissen, obwohl er sich bewusst war, dass die im November 1918 und März 1919 ergangenen Grundgesetze nur Rumpfcharakter hatten. Dennoch bestand eine der erstaunlichen Leistungen des wirtschaftlich und politisch ungefestigten Staates darin, binnen kurzem die wichtigsten Institutionen (neu) zu regeln, darunter das demokratische Wahlrecht zur konstituierenden Nationalversammlung unter der Beteiligung von Frauen. Dem Parlament gelang schließlich im Oktober 1920 trotz Zerbröckelns der Koalition, die bundesstaatliche Verfassung (B-VG 1920) zu beschließen.
In vielerlei Hinsicht blieb aber die Republik Deutschösterreich (ab September 1919: Österreich) ein „unvollendeter Staat“, wie die hier vorgelegte Arbeit zeigt, die eine eigenständige Analyse der Verfassung beinhaltet, aber auch als Hommage an Merkls gelungenen Grundriss konzipiert ist.